Was ist der Unterschied zwischen Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien
Bei den Nahrungsmittelunverträglichkeiten ist zu unterscheiden zwischen echten Lebensmittelallergien (immunvermittelte Überempfindlichkeitsreaktionen), Intoleranzen wie z.B. Pseudoallergien (Symptome wie bei echter Allergie, jedoch ohne immunologische Reaktion; z.B. Reaktionen auf Konservierungsstoffe, Farbstoffe etc.) oder auch Enzymdefekte (z.B. Laktoseintoleranz, Fructosemalabsorption u.a.)
Im Folgenden lesen Sie Näheres über echte Lebensmittelallergien. Lebensmittelallergien sind nicht etwa eine Erscheinung neuerer Zeit. Die ersten Berichte gehen auf Hippokrates zurück (500 v. Chr.). Tatsächlich betroffen von einer Nahrungsmittelallergie sind heutzutage in Deutschland ca. zwei Prozent der Erwachsenen, bei Kindern liegt die Rate etwas höher. Die häufigsten Auslöser von Lebensmittelallergien sind unter anderem Erdnüsse und andere Hülsenfrüchte, Milch sowie Milchprodukte, Schalentiere, Fisch, Nüsse, Früchte. Besondere Vorsicht ist bei Pollenallergikern geboten, denn ca. 80-90 Prozent der Pollenallergiker sind von Lebensmittelallergien betroffenen – es kommt zu sogenannten Kreuzreaktionen. So vertragen beispielsweise Birkenpollenallergiker häufig keinen Sellerie sowie Äpfel oder Nüsse.
In den meisten Fällen einer Lebensmittelallergie treten die ersten Reaktionen innerhalb der ersten 30 Minuten nach Verzehr des allergieauslösenden Lebensmittels auf. In seltenen Fällen kommt es auch zu einer verzögerten Nahrungsmittelallergie: die Reaktion tritt erst einige Stunden später auf, dies entspricht der Verweildauer der Nahrung im Magen bis der Dünndarm erreicht wird.
Hauptsymptome und Symptomhäufigkeit:
- Haut: Nesselsucht, Quaddeln, Ekzeme, Anschwellen von Lippen/Zunge, Juckreiz im Mund- und Rachenraum – 45%
- Atemwege: Asthma und Entzündung der Nasenschleimhaut – 25%
- Magen-Darmtrakt: Durchfall, Erbrechen, Koliken – 20%
- Herz-Kreislaufsystem: anaphylaktischer Schock mit starkem Blutdruckabfall, Kreislaufbeschwerden etc. – 10%
Besuch bei einem Ernährungsberater
Von der ärztlichen Diagnose bis zur Ernährungsberatung
- Arzt erstellt nach der Befundung eine sogenannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für ambulante Ernährungsberatung nach § 43 SGB V“ mit Diagnose
- Patient kontaktiert Diätassistent oder Ernährungsberater → Kostenvoranschlag
- Einreichen des Kostenvoranschlages bei bei Krankenkasse → Zusage und Höhe der Bezuschussung
- Ernährungsberatung – i.d.R. 1 Erstgespräch (60 min) und 4 Folgegespräche (30 min)
- Rechnung erfolgt direkt an Patient – Begleichung der Rechnung Ernährungsberater– Einreichen der Rechnung bei der Krankenkasse – Rückerstattung der zugesagten Summe durch die Krankenkasse
Die Ernährungsberatung bzw. -therapie nach § 43 SGB V ist eine „Kann-Leistung“ der Krankenkasse, d.h. die Leistung ist freiwillig und der Patient hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Die Therapie wird häufig mit bis zu 80% (je nach Krankenkasse) bezuschusst, die Differenz zwischen Beraterhonorar und Zuschuss trägt der Patient. Der oben genannte Ablauf ist sowohl für Lebensmittelallergien wie auch alle anderen Nahrungsmittelunverträglichkeiten identisch. Beachten Sie bitte: Nicht alle Berater sind als Leistungserbringer bei den Krankenkassen zugelassen. Zudem sollte der Berater unbedingt über die nötigen Kenntnisse zur Beratung von Allergikern verfügen. Viele Kassen verlangen übrigens den Nachweis spezieller Fortbildungszertifikate (z.B. VdOe, DGE, Quetheb), fragen Sie hierzu rechtzeitig bei Ihrer Kasse und dem favorisierten Berater nach. Geeignete Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier:
- Verband der Ökotrophologen
- Verband der Diätassistenten
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung
- Verband für Ernährung und Diätetik
- Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater
Im Idealfall werden durch Ihren Hausarzt oder auch den Facharzt (Allergologie; meist aus den Fachgebieten Hautarzt oder Lungenfacharzt) bereits erste Untersuchungen veranlasst. Sie selbst können aber schon frühzeitig mithelfen, indem Sie ab dem ersten Auftreten von einem oder mehreren der oben genannten Symptome ein Ernährungs- und Beschwerdetagebuch führen. Dies erleichtert dem Arzt und dem Ernährungsberater das Auffinden des Allergens und eventueller Begleitfaktoren. Notieren Sie hier auch andere Besonderheiten wie zum Beispiel Medikamenteneinnahmen, weitere Allergien (z.B. Hausstaubmilben, Heuschnupfen).
Zu Beginn der Diagnosestellung steht eine gründliche Anamnese inklusive der Auswertung Ihres Ernährungstagebuches. Der Arzt wird daraufhin einen Prick-Test vornehmen, bei dem geringe Mengen einiger häufig allergieauslösenden Lebensmitteln mittels eines kleinen Einstichs unter die Haut gebracht werden. Je nach Ergebnis werden zusätzliche Blutuntersuchungen zum Nachweis spezifischer IgE-Antikörper durchgeführt. Auch eine Eliminationsdiät kann zur Unterstützung der Diagnosestellung durchgeführt werden.
Sie müssen übrigens keine Tests auf IgG-Antikörper gegen Nahrungsmittel bei Privatlabors in Auftrag geben. Ihr Arzt wird alle nötigen Nahrungsmitteltests veranlassen (Kassenleistung). Auf diversen Internetseiten sowie in Internetforen werden solche IgG-Tests auf viele hundert Nahrungsmittel beworben und oft auch von Betroffenen in Anspruch genommen. Diese Tests sind sehr teuer (keine Anerkennung und daher keine Kassenleistung!) und besitzen für die Betroffenen nach Ansicht europäischer Allergiegesellschaften keine verlässlichen Informationen und sind daher absolut unnötig!
Der Ernährungsberater wird mit Ihnen unter anderem die Ergebnisse der Labortests, Ihre individuellen Reaktionen sowie Ihre Ernährungsprotokolle besprechen. Er wird mit Ihnen zusammen versuchen, Ihre Ernährung behutsam umzustellen, sodass Sie möglichst wenige Einschränkungen haben sowie Ihre Lebensqualität wieder steigt.
Die bislang sicherste Methode, um allergische Reaktionen zu vermeiden ist der absolute Verzicht auf das allergieauslösende Nahrungsmittel. Der Ernährungsberater wird Ihnen dabei helfen, dass Ihre Ernährung trotz der Umstellung nicht zu eintönig wird und keine Mangelernährung eintritt. Je nach Symptomatik wird vom Arzt ein Notfallset verordnet werden. Dieses besteht aus einem Kortisonpräparat, einem Antihistaminikum und zusätzlich in schweren Fällen einer Adrenalin-Fertigspritze. Der Arzt wird Ihnen die Anwendung der Medikamente erklären. Für den Notfall sollten Sie auch Ihre Familie, Freunde und Kollegen über die korrekte Benutzung der Notfallmedikamente informieren.
Isabel Althön ist Diplom-Ernährungswissenschaftlerin und arbeitet als Ernährungsberaterin und Fachjournalistin. Ihre Themenschwerpunkte sind: gesunde Ernährung im Einklang mit der Natur, der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln, Regionalität, Nachhaltigkeit, Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Urban Gardening.